Fragen & Antworten
FAQ Markenverwendung
Nein. Wer eine Prüfung bei einem TÜV-Konzern erfolgreich hat durchführen lassen, erhält das entsprechende Prüfzeichen. Nur dieses Prüfzeichen darf benutzt werden.
Ja. Eine Markenverletzung begeht auch derjenige, der unwissend ein gefälschtes TÜV-Prüfzeichen benutzt. Ob ein TÜV-Prüfzeichen gefälscht ist, erkennen Sie entweder an grafischen Abweichungen von den Original-Prüfzeichen oder über einen Abgleich des angeblichen Inhabers des Prüfzeichens über die Zertifikatsdatenbank des entsprechenden TÜV-Konzerns.
Nein. Die Logos der TÜV-Konzerne sind ausschließlich diesen selbst vorbehalten.
Nein, weil bei einer Systemprüfung keine Produkte geprüft werden, sondern nur die internen Produktionsvorgänge. Die Systemprüfung hat daher keinen Produktbezug.
Nein. Testberichte sind in der Regel nur eine Ausschnittsprüfung in einem Gesamtprozess. D.h., mit dem Testbericht wird lediglich eine Aussage über einen gewissen Teil einer Gesamtprüfung getroffen. Die Formulierung „TÜV-geprüft“ erweckt aber den (falschen) Eindruck einer umfassenden Prüfung durch ein TÜV-Unternehmen.
Nein. Eine Domain mit dem Bestandteil „TÜV“ darf grundsätzlich nur von den TÜV-Konzernen registriert werden.
Nein. Eine Firma mit dem Bestandteil „TÜV“ in der Bezeichnung darf nur von den TÜV-Konzernen angemeldet werden.
Nein. Die Angaben in dem TÜV-Zertifikat dürfen nicht geändert werden. Jede Änderung stellt neben der Markenverletzung eine Urkundenfälschung dar und wird strafrechtlich verfolgt.
Nein. Die synonyme Verwendung von „TÜV“ für „Check“ oder „Prüfung“ kann dazu führen, dass „TÜV“ nicht mehr als Marke erkannt und im Register gelöscht wird. Deshalb muss sich ein Markeninhaber dagegen konsequent wehren.
Nein. Die synonyme Verwendung von „TÜV“ für „Hauptuntersuchung“ kann dazu führen, dass „TÜV“ nicht mehr als Marke erkannt und im Register gelöscht wird.
Nein. Die synonyme Verwendung von „TÜV-frei“ für „eintragungsfrei“ oder „zulassungsfrei“ kann dazu führen, dass „TÜV“ nicht mehr als Marke erkannt und im Register gelöscht wird. Deshalb muss sich ein Markeninhaber dagegen konsequent wehren.
Ja, aber nur, wenn Sie die Produkte unter dem Namen des Herstellers anbieten. Bieten Sie das Produkt unter eigenem Namen an, dürfen Sie das Zertifikat des Herstellers nicht benutzen, sondern benötigen ein eigenes Zertifikat („Co-Zertifikat“).
Nein. Ist das Zertifikat abgelaufen, gelten nach Ablauf erstmals in den Verkehr gebrachte Produkte nicht mehr als geprüft.
Nein.
Ja. Eine Markenverletzung begeht auch derjenige, der unwissend ein gefälschtes TÜV-Zertifikat benutzt. Ob ein TÜV-Zertifikat gefälscht ist, erkennen Sie über einen Abgleich des angeblichen Inhabers oder der Zertifikatsnummer des Zertifikats über die Zertifikatsdatenbank des ausstellenden TÜV-Konzerns.